Hallo zusammen
Meine Recherchen beim ASTRA Betreffend Fahrtenschreiber in Wohnmobilen über 7.5 Tonnen haben ergeben dass dies für die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge keine Gültigkeit hat, also auch bei Fahrten im Europäischen Ausland, sofern die Aufteilung Laderaum/Wohnraum den Gültigen im VTS/ BAV verankerten Vorschriften entspricht (gemäss Klasse N3 / M1). Ich bin im Besitz des Original Mails vom ASTRA habe dies aus Sicherheitsgründen in einem PDF Formular abgelegt (siehe Anhang).
Bitte möglichst grossflächig an Besitzer von Wohnmobilen über 7.5 Tonnen verteilen. Achtung: Dies Gilt im EU Raum auch bei Fahrzeugen die nicht über 7.5 Tonnen Gesamtgewicht haben, aber die ganze Fahrzeugkombination aus Wohnmobil und Anhänger (Gesamtzuggewicht) die 7.5 Tonnen überschreiten!
Es gibt gemäss Berichten zur Folge übereifrige Polizisten vor allem im Raum Hessen und Nordrhein-Westfalen die das neue EU Gesetz etwas zu genau auslegen und Wohnmobillisten verklagen mit Androhung einer Busse von bis zu Euro 1‘500.- in einem solchen Fall muss mit einem Rechtsanwalt Klage gegen diese Busse eingelegt werden, ja nicht zahlen da mit der Bezahlung der Busse automatisch das Einverständnis abgegeben wird.
Wie im Schreiben vom ASTRA zu lesen ist versucht das ASTRA beim Europäischen Gerichtshof eine Richtigstellung der Unzulässigen Vorschrift zu erreichen kann wohl dauern, deshalb wichtig die Dokumente unbedingt ausgedruckt mitführen.
Das erste PDF Dokument ist vom 05. 02. 2025, die nachfolgenden PDF Dokumente sind in allen gängigen Landessprachen übersetzt, stammen aber von 2006. besagen aber das gleiche. Mit dem Dokument vom 05. 02. 2025 wird dies offiziell noch mal bestätigt, ebenfalls als Beilage Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens.
Wünsche allen ein Sorgenfreies Reisen im 2025
Freundliche Grüsse
Bernhard Plüss
Stegacker 36
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